Löschschäden
Die Folgekosten eines Schadens trägt der Versicherer ebenfalls. Hierzu zählen: Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind und die Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden.13,50105226,13 Siehe auch:Wasserschaden
Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich. zurück zum Spartenverzeichnisdiesen Beitrag drucken
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