Wasserschaden
Zur Entsorgung des „Brauchwassers“ (Abwasser) dienen Ableitungsrohre. Ausgetretenes Wasser aus Ableitungsrohren ist Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherung. Für Schäden innerhalb eines versicherten Grundstücks, die durch das ausgetretene Wasser entstanden sind, besteht Versicherungsschutz.
Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich. zurück zum Spartenverzeichnisdiesen Beitrag drucken
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