Explosionen
Eine Explosion ist nach § 5 Nr. 3 VGB 2001 eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Durch Entzündung von explosiven Gasen oder Dämpfen kann eine Explosioon erfolgen oder durch das Bersten von Gefäßen, die unter Druck von Dämpfen und Gasen stehen. Hier ist zu beachten, dass Explosionen in der Gebäudeversicherung enthalten sind, jedoch Schäden durch Implosionen nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.
Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich. zurück zum Spartenverzeichnisdiesen Beitrag drucken
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