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| Mittwoch, 08 September 2010 |
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Neuwertentschädigung mit Feuerrohbau-Versicherung
Bei der Versicherung von Neubauten in der Gebäudeversicherung wird die Feuer-Rohbauversicherung regelmäßig im Rahmen des regulären Wohngebäude-Versicherungsvertrages abgeschlossen. Diese bietet Versicherungsschutz für das noch nicht bezugsfertige Wohngebäude vom Baubeginn bis zur Fertigstellung. Die sich auf dem Baugrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe sind darüber hinaus versichert, die zum Einbau in das Gebäude bestimmt sind. Es wird hierbei durch die Gebäudeversicherung lediglich das Interesse des Versicherten als Bauherr abgedeckt, nicht jedoch das Interesse des Bauunternehmers. Die Feuer-Rohbauversicherung übernimmt nur Schäden aus der Gefahrengruppe Feuer. Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden sind im Rahmen der Feuer-Rohbauversicherung nicht versicherbar. Bei Bezugsfertigkeit sind auch diese Gefahrengruppen erst gedeckt. Die Feuer-Rohbau-Versicherung ist auch wichtig zur Sicherung des Realkredits: Hypothekengläubiger fordern vom Bauherrn vor Auszahlung der Hypothek den Nachweis über den Abschluss eines Wohngebäude-Versicherungsvertrages, der die Feuer-Rohbau-Versicherung umfasst. Siehe auch: Zeitwert Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.
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