Die Musterdarstellung für die abgebildeten Daten
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und Richtigkeit.
Rechtsschutzversicherung Verkehr für Angestellte
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr kann abgeschlossen werden,
wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug, alle Fahrzeuge oder alle
gleichartigen Fahrzeuge (z.B. alle Pkws, alle Nutzfahrzeuge, alle Omnibusse
usw. ) versichert. Fahrzeuge im Sinne des Verkehrs Rechtsschutzes sind
alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit den auf ihn zugelassenen
Fahrzeugen und als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer Rechtsschutzversicherung).
Er ist auch versichert als Eigentümer und Fahrer von Fahrrädern, als
Fußgänger sowie als Mitfahrer in öffentlichen und privaten fremden
Verkehrsmitteln Fußgänger Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer.